• Notariat Maître Avanzini · Beurkundung · Beglaubigung

Notarielle Sicherheit für wichtige Entscheidungen

Ob Immobilienkauf, Testament, Ehevertrag oder GmbH-Gründung: Bei Maître Avanzini werden Ihre Urkunden sorgfältig vorbereitet, in Ruhe erläutert und zuverlässig vollzogen.

Unparteiisch · verschwiegen · sorgfältig
  • Die Kanzlei

Erst zuhören, dann erklären – und erst dann unterschreiben

Hinter jeder Urkunde steht eine Entscheidung, die oft viele Jahre nachwirkt. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen, formulieren verständlich und sagen offen, wenn eine Regelung Risiken birgt. Als Notariat sind wir allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet.

Unsere Schwerpunkte reichen von Immobilien und Erbrecht über Familienrecht und Vorsorge bis zu Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge.

  • Tätigkeitsschwerpunkte

Wobei wir Sie begleiten

Die meisten Anliegen betreffen Immobilien, Nachlass, Vorsorge und Unternehmen. Ein Überblick über die Bereiche, in denen das Gesetz den Notar vorsieht oder seine Mitwirkung sinnvoll ist.

Immobilien & Grundstücke

Kauf, Schenkung und Finanzierung von Haus, Wohnung oder Grundstück. Mehr erfahren

  • Kaufverträge mit Sicherung der Zahlung
  • Grundschulden für die Baufinanzierung
  • Übertragungen in der Familie
Erbrecht & Nachfolge

Klare letztwillige Verfügungen und Unterstützung nach einem Todesfall. Mehr erfahren

  • Notarielle Testamente und Erbverträge
  • Erbscheinsanträge und Ausschlagungen
  • Pflichtteils- und Erbverzichte
Vollmachten & Vorsorge

Selbst bestimmen, wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können. Mehr erfahren

  • Vorsorge- und Generalvollmachten
  • Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Gesellschaftsrecht & Nachfolge

Gründung, Änderung und Übergabe von Unternehmen. Mehr erfahren

  • GmbH- und UG-Gründungen
  • Anteilsabtretungen und Registeranmeldungen
  • Regelungen zur Unternehmensnachfolge
  • Anfrage

Schildern Sie uns Ihr Anliegen

Ein paar Sätze genügen. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag und sagen Ihnen, welche Unterlagen wir für die Vorbereitung brauchen.

Sie sprechen lieber direkt mit uns?

Ihre Nachricht an das Notariat

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.

  • Ablauf

In drei Schritten zur fertigen Urkunde

Transparente Abläufe nehmen die Unsicherheit. So gehen wir bei fast allen Beurkundungen vor.

Anfrage

Sie schildern uns Ihr Anliegen per Formular, E-Mail oder Telefon. Wir klären offene Punkte, nennen die benötigten Unterlagen und vereinbaren einen Termin.

Entwurf

Sie erhalten den Entwurf der Urkunde vorab. So können Sie ihn in Ruhe lesen, mit Angehörigen besprechen und Änderungswünsche mitteilen.

Beurkundung

Im Termin lesen und erläutern wir die Urkunde. Danach übernehmen wir den Vollzug – etwa gegenüber Grundbuchamt, Registergericht oder Nachlassgericht.

  • Häufige Fragen

Häufige Fragen vor dem ersten Termin

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir antworten gern persönlich.

Wofür brauche ich überhaupt einen Notar?

Für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor – etwa beim Kauf eines Grundstücks, bei der Gründung einer GmbH, beim Erbvertrag oder beim Ehevertrag. Die Form soll sicherstellen, dass alle Beteiligten wissen, was sie unterschreiben, und dass die Urkunde später Bestand hat.

Wen vertritt der Notar?

Niemanden einseitig. Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er berät alle Beteiligten gleichermaßen und achtet darauf, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Das hängt vom Anliegen ab. Bei Vorsorgevollmachten oder Beglaubigungen geht es oft kurzfristig; bei Verträgen richtet sich der Termin nach der Vorbereitung des Entwurfs und der gesetzlichen Bedenkzeit. Schreiben Sie uns, wir nennen Ihnen einen realistischen Zeitraum.

Was kostet eine notarielle Beurkundung?

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich festgelegt und richten sich meist nach dem Geschäftswert. Verhandelbare Pauschalen gibt es nicht. Auf Wunsch nennen wir Ihnen vorab eine Einschätzung.

Kann ich den Entwurf vor dem Termin lesen?

Ja, das ist sogar ausdrücklich erwünscht. Sie erhalten den Entwurf vorab per E-Mail oder Post und können Fragen und Änderungswünsche vor dem Termin mitteilen.

  • Termin

Termin im Notariat vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin. Wir erklären Ihnen, was in Ihrem Fall zu beachten ist und wie es weitergeht.

  • Entwurf vorab
  • Verständlich erklärt
  • Unparteiisch