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Familienrecht & Vorsorge
Vereinbarungen, die zur Lebenssituation passen
Heirat, Hauskauf, Familiengründung oder Trennung verändern die rechtliche Lage – oft stärker, als Paaren bewusst ist. Das Gesetz sieht für Ehen die Zugewinngemeinschaft vor. Wer davon abweichen oder Unterhalt und Versorgungsausgleich selbst regeln möchte, kann das tun, braucht dafür aber in vielen Fällen die notarielle Beurkundung.
Wir hören uns an, wie Sie leben und was Ihnen wichtig ist, erklären die gesetzlichen Folgen und formulieren eine Vereinbarung, die für beide Seiten nachvollziehbar und fair bleibt.

Typische Anlässe im Familienrecht
Die notarielle Form dient hier dem Schutz beider Partner. Wir beurkunden unter anderem:
- Eheverträge vor oder während der Ehe
- Wahl oder Änderung des Güterstands
- Vereinbarungen zu Unterhalt nach der Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Regelungen zum Versorgungsausgleich
- Anträge und Einwilligungen bei einer Adoption
Wie eine familienrechtliche Vereinbarung entsteht
Gespräch mit beiden Partnern: Wir besprechen Einkommen, Vermögen, Pläne und Sorgen. Als Notar vertreten wir keine Seite, sondern achten darauf, dass beide ihre Entscheidung informiert treffen.
Entwurf und Bedenkzeit: Sie erhalten den Entwurf rechtzeitig vor dem Termin. Gerade bei Eheverträgen ist es sinnvoll, ihn mit Abstand zu lesen und offene Punkte zu notieren.
Beurkundung: Beide Partner sind anwesend. Wir lesen die Vereinbarung vor und erläutern sie. Einseitig belastende Regelungen sprechen wir offen an, denn sie können später einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen.
Gestaltungsmöglichkeiten im Überblick

Güterstand, Unterhalt und Versorgung.

Einvernehmliche Regelungen bei Trennung.

Notariell beurkundeter Antrag und Einwilligungen.
Was Sie zum Termin mitbringen sollten
Je nach Vereinbarung benötigen wir unterschiedliche Angaben. Folgende Unterlagen sind meist hilfreich:
- Ausweisdokumente beider Partner
- Heiratsurkunde oder Datum der Eheschließung
- Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten
- Angaben zu gemeinsamen Kindern
- Informationen zu Renten- und Versorgungsanwartschaften
- Bestehende Eheverträge oder Vereinbarungen
Offen sprechen – bevor es schwierig wird
Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen. Er beantwortet Fragen, die sich sonst im Streitfall stellen würden: Was passiert mit dem Betrieb, der Immobilie, dem Erbe eines Partners? Wie wird eine Familienphase mit Teilzeit ausgeglichen?
Bei einer Trennung ersetzt die Scheidungsfolgenvereinbarung keine anwaltliche Vertretung. Wir empfehlen, eigene Interessen vorab mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt zu besprechen, wenn Unsicherheit besteht.
Häufige Fragen zu diesem Bereich
Kann ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit geschlossen werden?
Ja. Ein Ehevertrag ist vor und während der Ehe möglich und kann später einvernehmlich angepasst werden.
Müssen beide Partner zum Termin kommen?
Bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen in der Regel ja, da beide Erklärungen beurkundet werden.
Vertrauliches Vorgespräch vereinbaren
Sie möchten wissen, ob ein Ehevertrag in Ihrer Situation sinnvoll ist? Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir schlagen Ihnen einen Termin vor, zu dem beide Partner kommen können.
Zum Kontaktformular · Allgemeine Fragen zum Notariat
Verwandte Themen: Testament und Erbvertrag · Vorsorgevollmacht · Immobilien in der Familie
Termin anfragen
Nennen Sie uns das Thema – etwa Ehevertrag, Scheidungsfolgen oder Adoption – und Ihre Erreichbarkeit.
