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Immobilien & Grundstücke
Wer ein Grundstück kauft, braucht den Notar
Ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Bauplatz wechselt in Deutschland nur mit notarieller Beurkundung den Eigentümer. Das Gesetz schreibt diese Form bewusst vor: Beide Seiten sollen wissen, worauf sie sich einlassen, bevor sie sich binden – und der Kaufpreis soll erst fließen, wenn die Eigentumsumschreibung gesichert ist.
Wir entwerfen den Vertrag, erläutern ihn im Termin Punkt für Punkt und kümmern uns anschließend um den Vollzug: Vormerkung, Genehmigungen, Löschung alter Belastungen und schließlich die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Wann wir für Sie tätig werden
Die meisten Anfragen betreffen den klassischen Kauf. Genauso häufig geht es aber um Übertragungen innerhalb der Familie oder um die Finanzierung. Typische Anlässe sind:
- Kaufvertrag über Haus, Wohnung oder Grundstück
- Grundschuldbestellung für die Baufinanzierung
- Schenkung oder Übergabe an Kinder
- Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Bestellung von Wegerechten und Dienstbarkeiten
- Erbbaurechtsverträge und deren Änderung
So läuft ein Immobilienkauf beim Notar ab
Auftrag und Daten: Sobald sich Käufer und Verkäufer einig sind, übermittelt eine Seite – oft der Makler – die Eckdaten an das Notariat. Wir sehen das Grundbuch ein und prüfen bestehende Rechte und Lasten.
Entwurf: Beide Parteien erhalten den Vertragsentwurf vorab. Ist ein Verbraucher beteiligt, soll ihm der beabsichtigte Text in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Diese Zeit ist für Fragen und Änderungswünsche gedacht.
Beurkundung: Im Termin wird der Vertrag vollständig vorgelesen und erläutert. Unklarheiten klären wir sofort, Änderungen werden direkt eingearbeitet.
Vollzug: Wir beantragen die Auflassungsvormerkung, holen Vorkaufsrechtsbescheinigungen und Löschungsunterlagen ein und teilen dem Käufer mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Nach Zahlung veranlassen wir die Eigentumsumschreibung.
Häufige Urkunden rund um Immobilien

Mit Auflassung und Sicherung der Zahlung.

Sicherheit für die finanzierende Bank.

Schenkung und vorweggenommene Erbfolge.
Diese Unterlagen helfen bei der Vorbereitung
Das Grundbuch sehen wir selbst ein. Für einen zügigen Entwurf benötigen wir von Ihnen vor allem die Angaben zu den Beteiligten und zum Objekt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Steuer-Identifikationsnummern aller Beteiligten
- Genaue Objektbezeichnung und vereinbarter Kaufpreis
- Bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung und Protokolle
- Kontaktdaten der finanzierenden Bank
- Vereinbarungen zu Inventar und Übergabetermin
Was Sie vorab klären sollten
Viele Punkte lassen sich leichter vor dem Entwurf festlegen als im Termin: Wann soll übergeben werden? Werden Küche oder Möbel mitverkauft, und zu welchem Preis? Wer trägt bis zur Übergabe laufende Kosten? Soll der Kaufpreis ganz oder teilweise finanziert werden?
Beim Erwerb durch mehrere Personen ist außerdem das Beteiligungsverhältnis wichtig, etwa je zur Hälfte. Diese Entscheidung wirkt sich später auf Verkauf, Erbfolge und Trennung aus. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten gerne vorab.
Häufige Fragen zu diesem Bereich
Wer beauftragt den Notar beim Immobilienkauf?
In der Praxis meist der Käufer, weil er die Kosten trägt. Unabhängig davon ist der Notar beiden Seiten gegenüber zur Neutralität verpflichtet.
Wann muss ich den Kaufpreis zahlen?
Erst wenn wir Ihnen schriftlich mitteilen, dass die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen – etwa die eingetragene Vormerkung und die Löschungsunterlagen.
Termin für Ihren Immobilienvertrag
Schicken Sie uns die Eckdaten über das Formular oder rufen Sie uns an. Wir melden uns mit den nächsten Schritten und einem Terminvorschlag. Fragen zu Ablauf oder Unterlagen beantworten wir auch vorab.
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Termin anfragen
Nennen Sie uns kurz Objekt, Beteiligte und gewünschten Zeitraum – wir melden uns zeitnah zurück.
