Immobilien & Grundstücke

Wer ein Grundstück kauft, braucht den Notar

Ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Bauplatz wechselt in Deutschland nur mit notarieller Beurkundung den Eigentümer. Das Gesetz schreibt diese Form bewusst vor: Beide Seiten sollen wissen, worauf sie sich einlassen, bevor sie sich binden – und der Kaufpreis soll erst fließen, wenn die Eigentumsumschreibung gesichert ist.

Wir entwerfen den Vertrag, erläutern ihn im Termin Punkt für Punkt und kümmern uns anschließend um den Vollzug: Vormerkung, Genehmigungen, Löschung alter Belastungen und schließlich die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Käuferin und Berater besprechen Unterlagen zum Immobilienkauf in einem hellen Wohnraum

Wann wir für Sie tätig werden

Die meisten Anfragen betreffen den klassischen Kauf. Genauso häufig geht es aber um Übertragungen innerhalb der Familie oder um die Finanzierung. Typische Anlässe sind:

  • Kaufvertrag über Haus, Wohnung oder Grundstück
  • Grundschuldbestellung für die Baufinanzierung
  • Schenkung oder Übergabe an Kinder
  • Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Bestellung von Wegerechten und Dienstbarkeiten
  • Erbbaurechtsverträge und deren Änderung

So läuft ein Immobilienkauf beim Notar ab

Auftrag und Daten: Sobald sich Käufer und Verkäufer einig sind, übermittelt eine Seite – oft der Makler – die Eckdaten an das Notariat. Wir sehen das Grundbuch ein und prüfen bestehende Rechte und Lasten.

Entwurf: Beide Parteien erhalten den Vertragsentwurf vorab. Ist ein Verbraucher beteiligt, soll ihm der beabsichtigte Text in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen. Diese Zeit ist für Fragen und Änderungswünsche gedacht.

Beurkundung: Im Termin wird der Vertrag vollständig vorgelesen und erläutert. Unklarheiten klären wir sofort, Änderungen werden direkt eingearbeitet.

Vollzug: Wir beantragen die Auflassungsvormerkung, holen Vorkaufsrechtsbescheinigungen und Löschungsunterlagen ein und teilen dem Käufer mit, wann der Kaufpreis fällig ist. Nach Zahlung veranlassen wir die Eigentumsumschreibung.

Häufige Urkunden rund um Immobilien
Wohnzimmer einer Immobilie bei einer Besichtigung
Kaufvertrag

Mit Auflassung und Sicherung der Zahlung.

Besprechung am Tisch mit Vertragsunterlagen
Grundschuld

Sicherheit für die finanzierende Bank.

Familie im Gespräch in einem Besprechungsraum
Übertragung

Schenkung und vorweggenommene Erbfolge.

Diese Unterlagen helfen bei der Vorbereitung

Das Grundbuch sehen wir selbst ein. Für einen zügigen Entwurf benötigen wir von Ihnen vor allem die Angaben zu den Beteiligten und zum Objekt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Steuer-Identifikationsnummern aller Beteiligten
  • Genaue Objektbezeichnung und vereinbarter Kaufpreis
  • Bei Wohnungseigentum: Teilungserklärung und Protokolle
  • Kontaktdaten der finanzierenden Bank
  • Vereinbarungen zu Inventar und Übergabetermin

Was Sie vorab klären sollten

Viele Punkte lassen sich leichter vor dem Entwurf festlegen als im Termin: Wann soll übergeben werden? Werden Küche oder Möbel mitverkauft, und zu welchem Preis? Wer trägt bis zur Übergabe laufende Kosten? Soll der Kaufpreis ganz oder teilweise finanziert werden?

Beim Erwerb durch mehrere Personen ist außerdem das Beteiligungsverhältnis wichtig, etwa je zur Hälfte. Diese Entscheidung wirkt sich später auf Verkauf, Erbfolge und Trennung aus. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten gerne vorab.

Häufige Fragen zu diesem Bereich

Wer beauftragt den Notar beim Immobilienkauf?

In der Praxis meist der Käufer, weil er die Kosten trägt. Unabhängig davon ist der Notar beiden Seiten gegenüber zur Neutralität verpflichtet.

Wann muss ich den Kaufpreis zahlen?

Erst wenn wir Ihnen schriftlich mitteilen, dass die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen – etwa die eingetragene Vormerkung und die Löschungsunterlagen.

Besichtigung eines modern eingerichteten Wohnzimmers
Drei Personen besprechen am runden Tisch einer hellen Kanzlei Vertragsunterlagen
Zwei Mitarbeitende sichten gemeinsam Unterlagen vor einem Aktenregal

Termin für Ihren Immobilienvertrag

Schicken Sie uns die Eckdaten über das Formular oder rufen Sie uns an. Wir melden uns mit den nächsten Schritten und einem Terminvorschlag. Fragen zu Ablauf oder Unterlagen beantworten wir auch vorab.

Zum Kontaktformular · Allgemeine Fragen zum Notariat

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