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Vollmachten & Vorsorge
Selbst bestimmen, wer für Sie handelt
Ein Unfall oder eine Erkrankung kann dazu führen, dass man eigene Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr regeln kann. Ehepartner und Kinder dürfen dann nicht automatisch für Sie entscheiden. Das seit 2023 geltende Notvertretungsrecht unter Ehegatten ist auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt und zeitlich begrenzt.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie vertritt – bei Bankgeschäften, gegenüber Behörden, in Wohnungs- und Gesundheitsfragen. So lässt sich eine gerichtlich angeordnete Betreuung in vielen Fällen vermeiden.

Welche Vorsorgedokumente es gibt
Die Dokumente ergänzen sich und werden häufig gemeinsam errichtet:
- Vorsorgevollmacht für Vermögen, Behörden und Gesundheit
- Generalvollmacht, auch für Unternehmer
- Betreuungsverfügung mit Wünschen an das Gericht
- Patientenverfügung zu medizinischen Behandlungen
- Bankvollmachten und Vollmachten für Immobilien
- Widerruf oder Änderung bestehender Vollmachten
So entsteht eine notarielle Vorsorgevollmacht
Gespräch: Wir klären, wem Sie vertrauen, ob mehrere Bevollmächtigte einzeln oder gemeinsam handeln sollen und ob die Vollmacht sofort oder erst im Vorsorgefall genutzt werden darf.
Beurkundung: Der Notar überzeugt sich von Ihrer Geschäftsfähigkeit und hält dies in der Urkunde fest. Das erhöht die Akzeptanz, etwa bei Banken, und erleichtert die spätere Verwendung.
Ausfertigungen und Register: Bevollmächtigte erhalten Ausfertigungen, die im Rechtsverkehr als Nachweis dienen. Auf Wunsch registrieren wir die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, das Betreuungsgerichte abfragen können.
Warum die notarielle Form hilft

Klare Formulierungen statt Vordrucke.

Nutzbar gegenüber dem Grundbuchamt.

Auffindbar für das Betreuungsgericht.
Vorbereitung auf den Termin
Für die Vorsorgevollmacht benötigen wir nur wenige Angaben. Hilfreich sind:
- Ihr Personalausweis oder Reisepass
- Vollständige Namen und Geburtsdaten der Bevollmächtigten
- Anschriften der Bevollmächtigten
- Vorhandene Vollmachten oder Verfügungen
- Wünsche zur medizinischen Behandlung, falls vorhanden
- Hinweise auf Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen
Fragen, die Sie für sich beantworten sollten
Wem traue ich zu, in schwierigen Situationen in meinem Sinne zu entscheiden? Sollen Bevollmächtigte sich gegenseitig kontrollieren oder frei handeln können? Wer soll einspringen, wenn die erste Person verhindert ist?
Für die Patientenverfügung ist ein Gespräch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt sinnvoll. Medizinische Situationen lassen sich nur dann konkret beschreiben, wenn man die Möglichkeiten und Folgen einer Behandlung kennt.
Häufige Fragen zu diesem Bereich
Reicht eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht nicht aus?
Sie ist grundsätzlich wirksam. Für Immobiliengeschäfte genügt sie jedoch nicht, und Banken verlangen häufig eigene Formulare oder eine notarielle Vollmacht.
Wann darf der Bevollmächtigte handeln?
Das legen Sie fest. Häufig ist die Vollmacht nach außen sofort wirksam, im Innenverhältnis aber nur für den Vorsorgefall bestimmt.
Vorsorge nicht aufschieben
Eine Vorsorgevollmacht lässt sich meist in einem Termin errichten. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – ist ein Besuch im Notariat nicht möglich, sprechen Sie uns auf einen Termin außerhalb der Kanzlei an.
Zum Kontaktformular · Allgemeine Fragen zum Notariat
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Termin anfragen
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